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Online-Rechtsberatung
Über mich
Herzlich Willkommen bei Rechtsanwältin Sonja-Adina Arpay!
Fachanwältin für Familienrecht und Strafrecht
In meinen Büroräumen im pittoresken Essen-Kettwig heiße ich Sie herzlich willkommen! Es ist mir daran gelegen, meiner Mandantschaft auch komplexe Sachverhalte in verständlicher Sprache zu erklären und informiere dabei ausführlich, transparent und vor allem realistisch über die Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten der jeweiligen Rechtsverfolgung.
Strafrecht
Beim Vorwurf einer Straftat ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte genau kennen und diese richtig einsetzen. Machen Sie gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft keine Angaben zur Sache, sondern nutzen Sie Ihr Schweigerecht und kontaktieren Sie mich umgehend. Ich stehe Ihnen bei einer Hausdurchsuchung, Festnahme oder Untersuchungshaft zur Seite und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie für das Ermittlungsverfahren sowie für einen erfolgreichen Ausgang der gerichtlichen Hauptverhandlung.
Familienrecht
Eine Trennung oder Scheidung stellt eine emotional belastende Situation dar – gut, wenn Sie sich dann nicht auch noch über die rechtlichen Folgen den Kopf zerbrechen müssen. Für Sie übernehme ich die Klärung der Trennungs- oder Scheidungsfolgen wie z. B. Kindes- und/oder Trennungsunterhalt, Unterhalt nach der Scheidung, die Regelung des Sorge- und Umgangsrechts für gemeinsame Kinder oder die Durchsetzung vermögensrechtlicher Ansprüche. Im Rahmen Ihres Trennungs- und Scheidungsverfahrens werden Sie umfassend von mir betreut und beraten. Um Sie für den Fall der Fälle ideal abzusichern, helfe ich Ihnen gerne bereits in „guten Zeiten“ bei der Erstellung eines individuellen Ehevertrags.
Ich bin seit 2003 als Rechtsanwältin tätig.
Als Fachanwältin für Strafrecht und Familienrecht bin ich besonders spezialisiert und verfüge über eine mehr als zwanzigjährige Berufserfahrung auf diesen Rechtsgebieten.
Hier sind Engagement, Einfühlungsvermögen und Kompetenz besonders gefragt.
Ich vertrete Sie entsprechend dieser Anforderungen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
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Streitgespräch der 2 Strafverteidiger Fachanwältin Arpay und Rechtsanwalt Ingo Lenßen
Hier finden Sie ein sehr interessantes Anwalts-Streitgespräch zum Thema "Recht oder Unrecht" bei der Verteidigung;
Streitgespräch der Strafverteidiger Arpay und Lenßen
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Sie erreichen mich für Anfragen und/oder zur Vereinbarung eines Termins telefonisch, per E-Mail oder über das anwalt.de-Profil. Von meiner Erfahrung und Kompetenz können Sie sich unter dem Menüpunkt „Bewertungen“ überzeugen.
Sprachen
- Deutsch
Bewertungen 203
von T. P. am 27.05.2025 um 13:43 Uhr
von M. S. am 17.05.2025 um 08:58 Uhr
von V. W. am 15.05.2025 um 15:47 Uhr
Kontaktdaten von Sonja-Adina Arpay
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Ich bitte darauf zu achten, dass ein Mandatsverhältnis erst durch Annahmeerklärung der Kanzlei zustande kommt. Es wird darauf hingewiesen, dass die unverschlüsselte Kommunikation via E-Mail unsicher ist, so dass eine Haftung für übermittelte Mitteilungen, insbesondere zur Fristwahrung ausgeschlossen ist! Bei unverschlüsselter Erstübermittlung von E-Mails wird das Einverständnis zur unverschlüsselten Kommunikation unterstellt.
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Anwaltskanzlei Nowack
Rechtsanwältin Ute Nowack
Rechtsanwalt Oliver Post
Rechtsanwältin Sonja-Adina Arpay
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Telefon: 0201 / 36 15 641
Telefax: 0201 / 36 15 643
E-Mail: service@anwaltskanzlei-nowack.de
Zulassung / Aufsichtsbehörde:
Präsidentin des Landgerichts Essen
Zweigertstr. 52
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Deutschland
Rechtsanwaltskammer Hamm
Ostenallee 18
59063 Hamm
Tel.-Nr.: 0 23 81 / 98 50 00
Fax-Nr.: 0 23 81 / 98 50 50
E-Mail: info@rak-hamm.de
Internet: www.rak-hamm.de
Berufsbezeichnung / Berufsregeln:
Die Berufsbezeichnung »Rechtsanwalt« bzw. »Rechtsanwältin« wurde Rechtsanwältin Nowack aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen nach bestandener Zweiter juristischer Staatsprüfung und einem besonderen Zulassungsverfahren zunächst vor dem jeweilig zuständigen Justizministerium durch den Präsidenten des jeweils für den Sitz zuständigen Oberlandesgerichts bzw. aufgrund der ab dem 08.09.1998 geänderten Rechtslage von der jeweiligen örtlichen Rechtsanwaltskammer (s.o. unter Rechtsanwaltskammern / Aufsichtsbehörden) zuerkannt.
Sie unterliegt den beruflichen Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltordnung vom 01.08.1959 (BGBl. I 565) (BRAO) und der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung vom 26.07.1957 (BGBl. I 907) (BRAGO) in den jeweils geltenden Fassungen sowie den Berufs- und Fachanwaltsordnungen der Bundesrechtsanwaltskammer vom 22.03.1996 (BRAK-Mitt. 1996, 241) (BORA 2001 und FAO) in den jeweils geltenden Fassungen.
Angaben nach der Verordnung für Dienstleistungserbringer finden Sie hier:
http://www.anwaltskanzlei-nowack.de/assets/infoblatt_dl-infov_august_15.pdf

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