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Rechtsanwalt

Stefan Hebinger

Hebinger Fachanwälte/ Rechtsanwälte
Hebinger Fachanwälte/ Rechtsanwälte
www.ihrjurist.com
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Forderungseinzug & Inkassorecht
  • Erbrecht
  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
  • Zivilprozessrecht
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Rechtsanwaltskanzlei Hebinger

Dieser studierte neben Jura auch Medizin und fungierte über mehrere Jahre hinweg als Vorstand der Regionalverbände Weinstraße sowie Vorderpfalz der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. In seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt gehören das Medizinrecht sowie das Arzthaftungsrecht neben arbeitsrechtlichen sowie verkehrsrechtlichen Belangen zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten. Im Arbeitsrecht und im Verkehrsrecht darf Rechtsanwalt Hebinger den Fachanwaltstitel führen. Er ist seit Januar 2010 Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei Hebinger in Deidesheim und Neustadt/Weinstraße. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt fungiert Rechtsanwalt Hebinger als Referent für diverse Akademien sowie Schulen.


Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Hebinger ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und beschäftigt mit der Begründung des Arbeitsverhältnisses und der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen. Auch, wenn es um das Direktionsrecht des Arbeitgebers, eine Teilzeitbeschäftigung oder eine Befristung geht, ist er sachkundig.

Außerdem hilft Rechtsanwalt Hebinger im Falle einer erhaltenen Kündigung oder Abmahnung. Auf Wunsch bietet er auch Seminare zum Arbeitsrecht, u. a. für Führungskräfte, Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen, an.

Verkehrsrecht

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht beschäftigt sich Rechtsanwalt Hebinger mit der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall. Er übernimmt die Verhandlungen mit dem Unfallgegner sowie dessen Haftpflichtversicherung und macht im Mandantenauftrag, z. B. im Falle von Fahrzeugschäden, Mietwagenkosten geltend.

Bei Personenschäden kümmert sich Rechtsanwalt Hebinger um die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen oder eines Haushaltsführungsschadens.

Medizinrecht

Bei Auseinandersetzungen über die Höhe des Honorars, beispielsweise mit dem Behandler oder der privaten Krankenversicherung, können sich Mandanten ebenfalls an Rechtsanwalt Hebinger wenden. Er berät auch Ärzte hinsichtlich der Ausgestaltung ihrer Honorarvereinbarungen für Privatliquidationen und übernimmt für sie den Forderungseinzug ihrer Honorarforderungen gegenüber Kassenpatienten.

Arzthaftungsrecht

Rechtsanwalt Hebinger ist auch im Arzthaftungsrecht sachkundig. Er sorgt für die Geltendmachung von Arzthaftungsansprüchen z. B. gegenüber dem behandelnden Arzt, einer Klinik oder Heilpraktikern sowie sonstigen Angehörigen der Heilberufe. Ein Arzthaftungsfall liegt z. B. nach einem Behandlungsfehler oder einem Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht vor. Rechtsanwalt Hebinger vertritt aber auch Ärzte in sämtlichen arzthaftungsrechtlichen Belangen.

Forderungseinzug & Inkassorecht

Rechtsanwalt Hebinger kümmert sich um die erfolgsorientierte Eintreibung Ihrer Forderungen und bietet individuelle Beratung bezüglich der Beitreibung von Außenständen. Insbesondere steht er u. a. sämtlichen Berufsgruppen in der Gesundheitsbranche, Weingütern und Winzergenossenschaften, sowie Handwerkern und Kleinunternehmern zur Verfügung.

Gewerblicher Rechtsschutz

In Belangen des gewerblichen Rechtsschutzes kümmert sich Rechtsanwalt Hebinger um den Schutz Ihrer Marke, egal, ob es sich um eine Wortmarke oder Bildmarke handelt. Er vertritt in wettbewerbsrechtlichen Abmahnverfahren und wehrt auch gegen seine Mandanten gerichtete, unberechtigte Ansprüche ab.


Rechtsanwalt Stefan Hebinger

  • Geboren 1970 als Sohn der Deidesheimer Winzerfamilie Willy und Hildegard Hebinger, verheiratet, 2 Söhne.
  • Nach dem Abitur 1990 zunächst Zivildienst, dann bis 1995 Studium der Medizin, anschließend Jurastudium.
  • 2000 bis 2002 Vorstand der Regionalverbände Weinstraße und Vorderpfalz der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (JUH)
  • Referententätigkeit für diverse Akademien und Schulen
  • Ab 2002 tätig für die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jäger & Partner in Landau. Seit 2004 als Partner.
  • Seit Januar 2010 Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei Hebinger in Neustadt/ Weinstraße und Deidesheim
  • Mitglied der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken
  • Verleihung der Berufsbezeichnung in Deutschland
  • Kreisbeigeordneter (Stv. Landrat) des Landkreises Bad Dürkheim
  • Aufsichtsratsvorsitzender des Winzervereins Deidesheim
  • Mitglied des Aufsichtsrates der Stadtwerke Deidesheim GmbH
  • Mitglied des Stadt- und Verbandsgemeinderates Deidesheim

Sprachen

  • Deutsch

Kontaktdaten von Stefan Hebinger

  • Adresse

    Adolf-Kolping-Straße 130
    67433 Neustadt an der Weinstraße

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  • Adresse

    Bacchusweg 3
    67146 Deidesheim

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Kanzlei-Impressum

Erforderliche Angaben gemäß §§ 5, 6 DDG
 
Rechtsanwaltskanzlei Hebinger
Inhaber Stefan Hebinger
Adolf-Kolping-Straße 130
67433 Neustadt
Deutschland
Telefon: 06321 / 96 39 93 0
Fax: 06321/ 963993-40
E-Mail: Info@ihrjurist.com
 
Verantwortlich für den Inhalt:
Rechtsanwalt Stefan Hebinger
 
Umsatzsteuer-ID:
DE243063495
 
Berufshaftpflichtversicherung:
§51 BRAO verpflichtet Rechtsanwälte, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten.
 
Die Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwalt Stefan Hebinger, Rechtsanwältin Maren Bieler, Rechtsanwältin Annkathrin Dietrich, Rechtsanwältin Christiane Kaletta, Rechtsanwalt Jens Lerzer, Rechtsanwältin Jessica Beenken, Rechtsanwältin Laura Winter und Rechtsanwältin Verena Wilhelm:
 
Allianz Versicherungs AG
10900 Berlin
Räumlicher Geltungsbereich: Europäische Union.
Haftungssumme: 1.000.000,- €
 
Die Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwalt Hanno Hoffmann:
 
ERGO Versicherung
Düsseldorf
 
Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwalt Stefan Hebinger, Rechtsanwältin Maren Bieler, Rechtsanwältin Annkathrin Dietrich, Rechtsanwältin Christiane Kaletta, Rechtsanwalt Jens Lerzer, Rechtsanwalt Hanno Hoffmann, Rechtsanwältin Laura Winter, Rechtsanwältin Jessica Beenken und Rechtsanwältin Verena Wilhelm sind zugelassen bei der
 
Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken
Landauer Str. 17
66482 Zweibrücken
Telefon: +49 6332 80030
Fax: +49 6332 800319
aufsicht@rak-zw.de
https://www.rak-zw.de/
 
Berufsbezeichnung:
Der Kontoinhaber des Eintrags führt die gesetzliche Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“. Diese Berufsbezeichnung wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
 
Berufsrechtliche Regelungen:
Es gelten die für Anwälte maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen:
 
die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
die Standesregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
die Fachanwaltsordnung (FAO)
das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Die Texte dieser Regelungen können Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter der Rubrik “Berufsrecht" einsehen: www.brak.de.
 
Online-Streitschlichtung:
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f. BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Webseite der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik „Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft“, E-Mail: schlichtungsstelle@s-d-r.org
 
 
Die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) der Europäischen Kommission erreichen Sie unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
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