

Ihr Recht in guten Händen
- Arbeitsrecht
- Verkehrsrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Maklerrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Allgemeines Vertragsrecht
Über mich
Herr Rechtsanwalt Keute steht Ihnen mit Rat und Tat sachkundig zur Seite!
Rechtsanwalt
Stefan Keute
Herr Rechtsanwalt Keute schloss das Studium an der Johann Wolfgang Goethe-Universität ab und absolvierte anschließend das Referendariat. Die Zulassung zur Anwaltschaft erfolgte im Jahr 1997, seit dem Jahr 2001 ist er Schlichter der Gütestelle der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main. Als Anwalt nimmt er regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil, im Zuge dessen hat er bereits erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht absolviert und ist Inhaber der Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins e. V. (DAV).
- Arbeitsrecht
- Als Rechtsanwalt im Bereich Arbeitsrecht vertrete ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Begründung, Durchführung oder auch Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Ebenso vertrete ich Geschäftsführer von Unternehmen in allen Fragen des (Geschäftsführer-) Dienstvertragsrechts.
Generell biete ich Ihnen Beratung und Vertretung zu allen rechtlichen Fragen an, die im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis stehen. Nachfolgend sind beispielhaft einige Punkte herausgegriffen, um das Leistungsspektrum aufzuzeigen:
Leistungen für Arbeitnehmer:
- Prüfung und Mitgestaltung von Arbeitsverträgen oder Änderungsvereinbarungen
- Beratung zu allen arbeitsrechtlichen Fragen
- Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis
- Geltendmachung von variablen Gehaltsbestandteilen wie Prämien, Provisionen, Tantiemen, Sonderzahlungen
- Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen auf Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld
- Beratung bei Versetzungen oder Umsetzungen durch den Arbeitgeber
- Abwehr von Abmahnungen und Kündigungen
- Kündigungsschutzklagen bundesweit vor allen Arbeitsgerichten
- Aushandeln von Aufhebungsverträgen und Abfindungen
- Anforderung und Prüfung von Arbeitszeugnissen
- Berechnung und Geltendmachung von Urlaubsabgeltung für nicht genommene Urlaubstage
- Beratung bei Mobbing und Geltendmachung von Schadensersatz
- Vertretung vor allen Arbeitsgerichten
Leistungen für Arbeitgeber:
Im Bereich Arbeitsrecht berate und vertrete ich Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsrechts. Zu meinen Mandanten zählen Arbeitgeber unterschiedlichster Größen aus unterschiedlichsten Branchen, vom Einzelunternehmen bis zum mittelständischen Betrieb.
Arbeitgebern biete ich insbesondere die folgenden Leistungen:
- Beratung bei Einstellungsverfahren und der Gewinnung von Mitarbeitern
- Prüfung und Erstellung von individuell auf Ihr Unternehmen und Ihre Branche zugeschnittenen Arbeitsverträgen
- Beratung zu befristeten Verträgen oder Teilzeit
- Beratung in allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis
- Beratung bei der Umsetzung, Versetzung von Mitarbeitern und Ausübung des Direktionsrechts
- Beratung bei der Einführung neuer, flexibler Vergütungsmodelle
- Beratung im Bereich Umstrukturierung
- Prüfung und Gestaltung von Betriebsübergängen
- Beratung bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen
- Gestaltung von Abmahnungen, Unterstützung bei der Vorbereitung von Personalgesprächen
- Abwehr unberechtigter Forderungen (insbesondere Lohn-/Gehaltsforderungen, Urlaubsabgeltung, Überstunden)
- Vorbereitung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Aufhebungsvertrag)
- Verhandlungen über einvernehmliche Trennungen, Verhandlung von Aufhebungsverträgen und Abfindungen
- Vertretung vor dem Arbeitsgericht in Verfahren aller Art (z.B. in Kündigungsschutzprozessen oder Zahlungsklagen)
- Baurecht & Architektenrecht
- Im Bereich Baurecht vertrete ich private Bauherren ebenso wie Handwerksbetriebe, Bauträger, Planer und Architekten. Oftmals kommt es im Zusammenhang mit einem Bauprojekt zu Problemen, für den privaten Bauherrn durch erhebliche Mängel am Bau, durch Verzögerungen der Fertigstellung, durch fehlende Abstimmung der verschiedenen Gewerke oder durch unerwartete Kostensteigerungen oder Überschreitungen eines vereinbarten Kostenrahmens.
Für Handwerksbetriebe oder Generalunternehmer andererseits durch Probleme mit Subunternehmern, Ansprüchen der Bauherren oder Auftraggeber wegen behaupteter Mängel oder nicht bezahlter Abschlags- oder Schlussrechnungen.
- Ist endlich das lang ersehnte eigene Haus fertiggestellt und es weist erhebliche Baumängel auf? Herr Rechtsanwalt Keute übernimmt die rechtliche Geltendmachung von Ansprüchen auf Nachbesserung und Schadensersatz und vertritt auch Bauunternehmen, Architekten und Ingenieure bei der Durchsetzung von Honoraransprüchen.
- Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht
- Im Straßenverkehr kann es schnell zu Problemen und rechtlichen Fragen kommen. Rechtsanwalt Keute unterstützt Sie vor allem bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen, insbesondere übernimmt er die Schadensregulierung, setzt Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche durch bzw. wehrt solche ab.
- Wurden Sie geblitzt und haben den vorgeworfenen Verstoß nicht begangen, möchten einen Bußgeldbescheid prüfen lassen oder haben Sie Fragen zu Themen wie Führerscheinentzug, Rotlichtverstoß und Geschwindigkeitsüberschreitung? Rechtsanwalt Keute berät Sie gerne.
Bürozeiten:
Um Wartezeiten in der Kanzlei zu vermeiden, bitten wir Sie, einen Termin per Telefon zu vereinbaren. Selbstverständlich können Sie auch das Kontaktformular des Profils nutzen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.kanzlei-keute.de
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Verband Deutscher ArbeitsrechtsAnwälte
- Deutscher Anwaltverein
- Anwaltverein Darmstadt und Südhessen
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im Deutschen Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein
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Kanzlei-Impressum
Hinweise nach §6 TDG (Teledienstgesetz).
Mit Wirkung zum 1.1.2002 hat der Gesetzgeber das Teledienstgesetz (TDG) geändert.
Den Erfordernissen der Änderung folgend stelle ich klar, daß Rechtsanwalt Stefan Keute als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main, zur Rechtsanwaltschaft zugelassen ist. Die Website der Rechtsanwaltskammer finden sich unter der Adresse http://www.rechtsanwaltskammer-ffm.de.
Meine gesetzliche Berufsbezeichnung ist Rechtsanwalt (in der Bundesrepublik Deutschland). Die für Rechtsanwälte in der BRD maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind
- die Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
- die Berufsordnung (BORA)
- die Fachanwaltordnung (FAO)
- die "Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft" (CCBE- Berufsregeln) für den Bereich des int. Rechtverkehrs
- das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) vom 09. März 2000 (BGBI S. 182)
- das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Sie finden die vorgenannten Vorschriften auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer.
Kanzleianschrift:
Kanzlei Stefan Keute, Potsdamer Straße 8, 64579 Gernsheim
Telefon: 06258-81093-0
Telefax: 06258-81093-99
Email: mail@kanzlei-keute.de
USt.-Id.-Nr. Stefan Keute DE189630889
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Dienstleistungsinformationen nach §2 DL-InfoV
Den Erfordernissen der Änderung folgend stelle ich klar, daß Rechtsanwalt Stefan Keute als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main, zur Rechtsanwaltschaft zugelassen ist. Die Website der Rechtsanwaltskammer finden sich unter der Adresse http://www.rechtsanwaltskammer-ffm.de.
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Meine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung besteht bei der ERGO Versicherungsgruppe AG, Victoriaplatz 2, 40198 Düsseldorf
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