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Dr. iur. Stefan Walter

Rechtsanwalt Dr. Stefan Walter
Rechtsanwalt Dr. Stefan Walter
Besser Rechtsanwalt als hinter'm Wald
  • Fachanwalt für Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
  • Zivilrecht
  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
  • Allgemeines Vertragsrecht
  • Baurecht & Architektenrecht
  • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
  • Erbrecht
YS
von Y. S. am 17.02.2025 um 21:06 Uhr
Hervorragende Beratung im Immobilienrecht
Grundstücksrecht & Immobilienrecht

Alle Bewertungen anzeigen (20)

Kompetent und lösungsorientiert stehe ich Ihnen als anwaltlicher Berater und Interessenvertreter mit meiner Anwaltskanzlei in Unterhaching bei München zur Seite. Gut erreichbar bin ich auch aus Taufkirchen, Neubiberg, Ottobrunn oder Brunnthal. Engagement und Durchsetzungskraft zeichnen mich ebenso aus wie die Freude am Anwaltsberuf. Ich erläutere Ihnen gern eingehend die Rechtslage, entwerfe und verhandle Verträge für Sie, prüfe sorgfältig Ihre Ansprüche und Verpflichtungen und zeige Ihnen, wie Sie erfolgreich agieren können. Falls sich eine rechtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden lassen sollte, habe ich auch mittlerweile über 20 Jahre Berufserfahrung, um Sie im Zivilprozess zu vertreten und Ihre Rechte durchzusetzen bzw. unberechtigte Forderungen der Gegenseite abzuwehren.

Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

Um ein erfolgreiches Unternehmen zu leiten, bedarf es weit mehr als einer zündenden Geschäftsidee für die Existenzgründung. Ich unterstütze Sie juristisch fundiert und wirtschaftlich erfahren, damit Ihr Unternehmen möglichst nicht in die Krise gerät. So biete ich Ihnen u. a. Unterstützung bei der Wahl der richtigen Rechtsform für Ihr Unternehmen, berate Sie bei der Abfassung Ihrer AGB oder Verhandlung von Verträgen, beschäftige mich in Ihrem Auftrag mit Transaktionen wie Übernahmen oder Unternehmensverkäufen und helfe Ihnen, eine geeignete Regelung für Ihre Nachfolge zu finden. Wichtig ist in jeder Personen- oder Kapitalgesellschaft ein guter Gesellschaftsvertrag, in dem die Vertretung der Gesellschaft nach außen sowie die Rechte und Pflichten der Geschäftsführung und aller Gesellschafter im Inneren eindeutig und vorausschauend geregelt sind. So vermeiden Sie Gesellschafterstreitigkeiten. In einem Gesellschafterstreit kann ich Sie als Gesellschafter vertreten oder die Gesellschaft. 

Zudem kenne ich mich auch mit dem Handelsvertreterrecht und anderen Vertriebsformen sowie im Handelskauf bestens aus.

Erbrecht

Eine individuelle Vorsorge ist unerlässlich, um Ihre Interessen für den Erbfall effektiv zu gewährleisten. Ich unterstütze Sie daher umfassend bei der Anfertigung Ihrer letztwilligen Verfügungen, z. B. eines Testaments oder Erbvertrags, und berate Sie eingehend zu den Möglichkeiten von Vermächtnissen und Auflagen. Nach dem Erbfall trete ich ebenfalls für Ihre Interessen ein, übernehme die Testamentsvollstreckung sowie die Abwehr oder Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, setze Erbengemeinschaften auseinander oder informiere Sie zur Annahme bzw. Ausschlagung einer Erbschaft.

Allgemeines Vertragsrecht, Zivilrecht

Sie benötigen Unterstützung bei der Gestaltung und Überprüfung von Verträgen wie Darlehensverträgen, Kaufverträgen, Werkverträgen, Mietverträgen, Dienstverträgen oder von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)? Bei mir sind Sie mit Ihrem Anliegen in guten Händen. Gerne beantworte ich Ihnen alle offenen Fragen zu Ansprüchen bei Mängeln, zum Rücktrittsrecht, Widerruf oder Kündigung etc.  Kennen Sie den bedeutenden rechtlichen Unterschied zwischen Gewährleistung und "Garantie" (z.B. beim Autokauf)? Ihre zivilrechtlichen Ansprüche, die sich aus Verträgen oder gesetzlichen Schuldverhältnissen ergeben, mache ich für Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich geltend.

Grundstücksrecht & Immobilienrecht, Mietrecht, Wohnungseigentum

Der (Ver-)Kauf einer Immobilie bedarf der notariellen Beurkundung. Trotzdem sollten Sie sich nicht auf eine Beratung des Notars verlassen, weil der Notar eine Partei gar nicht beraten darf. Insbesondere beim Abschluss von Bauträgerverträgen ist Vorsicht geboten. Ihr kompetenter Interessenvertreter ist immer nur Ihr Rechtsanwalt. Mit dem Kauf eines Grundstücks, egal ob bebaut oder unbebaut, gehen erhebliche Pflichten einher. Als Eigentümer haften Sie für Störungen, die von Grundstück ausgehen, und für möglicherweise bestehende Belastungen des Grundstücks z.B. mit Grundpfandrechte oder Dienstbarkeiten. Wenden Sie sich als Käufer oder Verkäufer bei sämtlichen Immobilientransaktionen mit Ihren Fragen zum Vertrag oder zu Belangen der Immobilienfinanzierung sowie zu den Sicherheiten vertrauensvoll an mich. 

Ich berate Sie aber nicht nur rund um das Thema Grundstück, sondern stehe Ihnen auch als qualifizierter Ansprechpartner zur Seite, wenn es um Ihr Haus oder Ihre Wohnung geht. Seit Jahren berate und vertrete ich Eigentümer und Hausverwaltungen bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Verwaltung und Vermietung ihrer gewerblichen Immobilien und Wohnungen. Im gewerblichen Mietrecht hängt alles vom interessengerechten Mietvertrag ab. Wohnungs- bzw. Teileigentümer bedürfen häufig der Beratung, was Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum und ein Sondernutzungsrecht ist und welche Rechte sie als Eigentümer noch in der Wohnungseigentümergemeinschaft haben.

Baurecht & Architektenrecht

Sie planen ein Bauprojekt und möchten sich rechtlich absichern? Ich beantworte Ihnen Ihre offenen Fragen rund um das private Baurecht und Architektenrecht. Gerne stehe ich Ihnen bereits während der Planung des Bauprojekts zur Seite und helfe Ihnen bei der Gestaltung von Bauverträgen, Architektenverträgen oder Werkverträgen mit den Handwerkern. Seit Jahren vertrete ich Bau- und Handwerksunternehmen und Bauherren. Sollten Mängel am Bau auftreten, vertrete ich Sie kompetent sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht und setze Ihre Mängelansprüche durch.

Kaufrecht, Werkvertragsrecht

Im Bereich des Kauf- oder Werkvertragsrechts berate ich Sie sowohl beim Abschluss eines solchen Vertrags als auch bei der Geltendmachung von Rechts- und Sachmängeln. Gerne helfe ich Ihnen bei der Erstellung von Kaufverträgen und Werkverträgen. Zudem vertrete ich Sie in Verhandlungen mit den Vertragspartnern, prüfe Ihre Ansprüche auf Vertragserfüllung oder verhelfe Ihnen ggf. zum Erwerb des Eigentums an der Sache oder zur Kaufpreiszahlung.

Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge

Sie möchten ein Unternehmen gründen oder die Betriebsnachfolge planen? Ich berate Sie bei sämtlichen Angelegenheiten aus dem Bereich des Unternehmensrechts und der Betriebsnachfolge. Hier berate ich Sie bei der Wahl der richtigen Rechtsform oder helfe bei der Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen. Gerne informiere ich Sie auch über Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung oder kümmere mich um die Übertragung von Geschäftsanteilen.

Scheuen Sie sich nicht, mich zu kontaktieren – ich stelle sicher, dass Ihre Interessen Beachtung finden und die Ihnen zustehenden Ansprüche sicher durchgesetzt werden.

Dr. iur. Stefan Walter ist gelistet in Rechtsanwälte Unterhaching und Rechtsanwälte Deutschland.

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  • Deutsch
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Bewertungen 20

YS

von Y. S. am 17.02.2025 um 21:06 Uhr

Hervorragende Beratung im Immobilienrecht
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Wir haben Herrn Walter als äußerst kompetenten und erfahrenen Immobilienrechtsanwalt kennengelernt. Er hat uns beim Hauskauf umfassend beraten und die kritischen Punkte im Vertrag detailliert analysiert. Dank seiner klaren und verständlichen Erklärungen konnten wir alle relevanten Aspekte vollständig nachvollziehen und fundierte Entscheidungen treffen. Dank seiner Unterstützung fühlen wir uns in unserem Kaufprozess bestens abgesichert. Wir können Herrn Walter uneingeschränkt weiterempfehlen und sind äußerst dankbar für seine hervorragende Arbeit!
DS

von D. S. am 14.10.2024 um 14:45 Uhr

Probleme mit PV Anlage
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr kompetenter Anwalt, bearbeitete unser Problem mit der Firma unserer PV Anlage schnell, zuverlässig und erfolgreich. Können Herrn Dr. Walter sehr empfehlen. Falls wir mal wieder einen Anwalt brauchen würden wir ihn wieder kontaktieren.
BH

von B. H. am 21.08.2024 um 09:09 Uhr

Sehr zufrieden
Baurecht & Architektenrecht
Herr Dr. Walter ist ein sehr kompetenter, schneller und empathischer Anwalt

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Rechtsanwalt Dr. iur. Stefan Walter
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Der deutsche Gesetzgeber hat nun die europäische Warenkaufrichtlichtlinie (2019/771) in das deutsche Recht umgesetzt und die europäischen Regelungen in das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)

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Kanzlei-Impressum

Verantwortlich i. S. von § 5 TMG:    Rechtsanwalt Dr. Stefan Walter
       

Kanzleiadresse und Kontakt:

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Berufsbezeichnung und zuständige Kammer, Aufsichtsbehörde:

        Die Berufsbezeichnung ist Rechtsanwalt. Rechtsanwalt Dr. Walter ist zugelassen nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und Mitglied der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Tal 33 in 80331 München (Tel.: 089 / 5329 44-0; Fax: 089 / 5329 44-28; E-Mail: info@rak-muenchen.de). Die Rechtsanwaltskammer München ist die zuständige Zulassungs- und Aufsichtsbehörde.
       

Berufshaftpflichtversicherung:

       R+V Allgemeine Versicherung AG
       Voltastraße 84
       60486 Frankfurt
       Räumlicher Geltungsbereich: Europa und Türkei        
                

Berufsrechtliche Regelungen: 

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)   
  • Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)    
  • Fachanwaltsordnung (FAO)
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)        
       Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer   (www.brak.de) in der Rubrik „Berufsrecht“ auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.        
       

Außergerichtliche Streitschlichtung:

       Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der (regionalen) Rechtsanwaltskammer München (gem. § 73 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, Neue Grünstraße 17 in 10179 Berlin,  www.s-d-r.org, die auch die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG ist.        
       Eine Verpflichtung des Rechtsanwalts, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen, besteht nicht. Rechtsanwalt Dr. Walter wird über seine Teilnahme im Einzelfall entscheiden, wenn eine solche Streitigkeit entstehen sollte und mit dem Auftraggeber nicht einvernehmlich beigelegt werden konnte.
       Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“)     zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet. Die OS-Plattform ist erreichbar unter  https://ec.europa.eu/consumers/odr/  bzw. webgate.ec.europa.eu/odr             
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