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IÖ
von I. Ö. am 14.05.2025 um 14:50 Uhr
Über mich
Werdegang
1994 | Erstes Juristisches Staatsexamen |
1994 - 1996 | Referendarausbildung beim Landgericht Landshut |
1996 | Zweites juristisches Staatsexamen |
1996 | Nebenberufliche Tätigkeit in einer Berliner Kanzlei |
1997 | Zulassung zur Rechtsanwaltschaft |
1997 | Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt in einer Kanzlei in Landshut |
1997 | Eröffnung der eigenen Kanzlei in Moosburg |
2004 | Zusammenschluss mit Herrn RA Bernd Hofer |
2005 | Aufnahme von Herrn Heinz Hoynatzky |
Ausbildung
Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilian-Universität in München
Weiteres
- Seit 2003 Dozent bei der Bayerischen Verwaltungsschule für Zivilrecht
- Mitglied bei der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein
Tätigkeitsschwerpunkte
VERKEHRSRECHT FAMILIENRECHT STRAFRECHT
Sprachen
- Deutsch
Bewertungen 445
IÖ
von I. Ö. am 14.05.2025 um 14:50 Uhr
Danke für die schnelle Hilfe
Verkehrsrecht
Danke für die gute Zusammenarbeit
LG
von L. G. am 12.05.2025 um 09:41 Uhr
Bin zufrieden
Verkehrsrecht
Die Regulierung meines Unfallschadens wurde durch die Kanzlei sehr professionel zu meiner vollen Zufriedenheit bearbeitet.
FB
von F. B. am 12.05.2025 um 08:57 Uhr
Unfallregulierung
Verkehrsrecht
Schnelle und unkomplizierte Abwicklung und Kommunikation
Kontaktdaten von Stephan Hoynatzky
Adresse
Burgermühlstraße 1
85368 MoosburgNaN km (von Ihrem Standort)
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+49 8761 7...
info@hohoy.de
Kanzlei-Impressum
Kontakt / Impressum
Rechtsanwälte Hofer & HoynatzkyBurgermühlstraße 1 • D-85368 Moosburg a.d. Isar
Tel.: 0 87 61 / 74 35 - 0 • Fax: 0 87 61 / 74 35 - 22
E-Mail: info[at]hohoy.de • Internet: http://www.hohoy.de
Pflichtangaben nach § 5 Telemediengesetz (TMG) bzw. § 55 des Rundfunkstaatsvertrag (RStV)
Telemediengesetz (TMG)
Rundfunkstaatsvertag (RStV)
Anbieter: Rechtsanwälte Hofer & Hoynatzky
USt.-IdNr.: 115/163/02102
Geschäftsführung: Bernd Hofer, Stephan Hoynatzky
Anschrift und Kontaktdaten:
Burgermühlstraße 1, D-85368 Moosburg, Tel.: 0 87 61 / 74 35 – 0,
Fax: 0 87 61 / 74 35 22
E-Mail: info[at]hohoy.de
Gesetzliche Berufsbezeichnung:
Alle genannten Berufsträger sind als Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen.
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Tal 33, D-80331 München, Tel.:0 89 / 53 29 44 – 0,
Fax: 0 89 / 53 29 44 28
Widerrufsbelehrung und Mandatsbedingungen
Sofern eine Beauftragung von uns nur via Fernkommunikationsmittel (Kontaktformular, E-Mail, Telefon, Telefax) erfolgt, sind wir nach den §§ 312c, 312 d Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur vorvertraglichen Information gem. Artikel 246a EGBGB verpflichtet. Für die Mandatsbearbeitung gelten die untenstehenden Bedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
I. Allgemeine Informationen
(1) Als Unternehmer gilt eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
(2) Als Verbraucher gilt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
II. Vertragsschluss
(1) Allein durch das unaufgeforderte Übersenden von Unterlagen und/oder Fragen (z. B. per E-Mail, Fax oder per Post), das Stellen einer Anfrage im Kontaktformular, oder das Hinterlassen einer Nachricht auf unserem Anrufbeantworter kommt kein Anwaltsvertrag zustande.
(2) Wurde durch die Rechtsanwälte Hofer & Hoynatzky telefonisch, per E-Mail, Fax oder Brief ein Angebot auf Abschluss eines Anwaltsvertrages unterbreitet, so kommt ein kostenpflichtiges Mandatsverhältnis nur zustande, wenn Sie das Angebot annehmen. Dies kann insbesondere auch dadurch geschehen, dass Auftragsdokumente und/oder Vollmachten vollständig ausgefüllt und unterzeichnet zurückgesandt, oder angeforderte Dokumente übersandt werden.
III. Widerrufsbelehrung
Jedem Verbraucher (s.o.) steht ein
Widerrufsrecht
zu. Sie haben das Recht, den Vertrag binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsschlusses ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Sie können Ihr das Widerrufrecht ausüben, indem Sie die
Rechtsanwälte Hofer & Hoynatzky
Burgermühlstr. 1
85368 Moosburg
Fax: 08761/743522
E-Mail: info[at]hohoy.de
durch eindeutige Erklärung (E-Mail, Fax, Brief etc.) über Ihren Widerruf des Vertrages informieren.
Es ist zur Wahrung der Widerrufsfrist ausreichend, wenn Sie dass Sie die Erklärung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts vor Ablauf der Frist absenden.
IV. Widerrufsfolgen
(1) Sobald Sie den Anwaltsvertrag wirksam widerrufen haben, werden wir Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben unverzüglich, spätestens jedoch binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Ihre Widerrufserklärung bei uns eingegangen ist. Die Rückzahlung wird auf demselben Weg erfolgen, den Sie bei der anfänglichen Zahlung gewählt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Keinesfalls werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte in Rechnung gestellt.
(2) Haben Sie verlangt, dass die zu erbringende Dienstleitung bereits während der Widerrufsfrist ausgeführt soll, so haben Sie einen angemessenen Betrag zu zahlen. Der Betrag richtet sich anteilsmäßig nach dem bis zum Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufsrechts bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen.
V. Erlöschen des Widerrufsrechts
(1) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem in § 356 Absatz 2 BGB oder § 355 Absatz 2 Satz 2 BGB genannten Zeitpunkt.
(2) Ihr Widerrufsrecht erlischt - soweit nichts anderes vereinbart - vorzeitig, sobald die mit den Rechtsanwälten Hofer & Hoynatzky vereinbarte Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
VI. Verbraucherinformationen bei Fernabsatzverträgen
(1) Für die Berufsausübung gelten folgende Berufs- und Gebührenverordnungen:
- BRAO, Bundesrechtsanwaltsordnung
- BORA, Berufsordnung für Rechtsanwälte
- FAO, Fachanwaltsordnung
- RVG, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
- CCBE, Berufsregeln der Rechtsanwälte der EU
Diese können auf der Webseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de eingesehen werden.
(2) Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich deutsch. Beanstandungen und Gewährleistungsansprüche können Sie unter der in der Anbieterkennzeichnung angegebenen Adresse vorbringen. Informationen zur Zahlung oder Erfüllung entnehmen Sie bitte dem Angebot.
(3) Im Falle von Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und Ihren Mandanten kann auf Antrag eine außergerichtliche Streitschlichtung bei der Rechtsanwaltskammer München (gem. § 73 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Streitschlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) erfolgen. Die Homepage der Rechtsanwaltskammer Stuttgart ist www.rak-muenchen.de
VII. Mitwirkungspflichten des Mandanten, Unterrichtung des Mandanten
(1) Sie sind als Mandant/in verpflichtet, die Rechtsanwälte Hofer & Hoynatzky nach Kräften zu unterstützen sowie alle möglichen, zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Es sind insbesondere alle für die Durchführung notwendigen Informationen rechtzeitig, auf Verlangen auch schriftlich, zur Verfügung zu stellen. Adressänderungen sind mitzuteilen, da es zu Fehlleitungen und Verzögerungen kommen kann, die auch zu vollständigem Rechtsverlust führen können.
(2) Im Rahmen der Mandatsbearbeitung kann das Übersenden von Schriftstücken sowie Aktenauszügen oder ähnliches erforderlich werden. Die Kommunikation per E-Mail erfolgt grundsätzlich unverschlüsselt. Wir weisen daher an dieser Stelle darauf hin, dass unverschlüsselte E-Mails gegen die Einsichtnahme Dritter nicht geschützt sind.
(3) Die Rechtsanwälte Hofer & Hoynatzky unterrichten Sie über den wesentlichen Fortgang des Mandats. Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann die Unterrichtung vorrangig per E-Mail, Post, Fax oder Telefon erfolgen. Die Korrespondenzsprache ist deutsch.
VIII. Haftung , Mängelhaftungsrecht, Gewährleistungsrechte
(1) Für alle erbrachten Dienstleistungen besteht ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht. Für die Haftung und Gewährleistung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Zuständige Kammern/Aufsichtsbehörde ist die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München.
(3) Für sämtliche in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte besteht eine Vermögenshaftpflichtversicherung bei der AFB Gmb, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf. Bei der anwaltlichen Tätigkeit sind Haftpflichtansprüche im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht sowie vor außereuropäischen Gerichten ausgeschlossen.
IX. Beendigung des Mandatsverhältnisses
Das Mandatsverhältnis kann durch Erledigung des Auftrags oder durch Kündigung enden. Beide Parteien sind berechtigt, das Mandatsverhältnis jederzeit zu kündigen. Wir weisen darauf hin, dass Sie im Falle einer Kündigung ohne wichtigen Grund zur Vergütung von verpflichtet bleiben. Das Mandat darf von den Rechtsanwälten Hofer & Hoynatzky nicht zur Unzeit gekündigt werden, d.h. Ihnen darf durch die Kündigung in zeitlicher Hinsicht kein Schaden entstehen.
X. Vergütung
(1) Den Rechtsanwälten Hofer & Hoynatzky steht für ihre Leistungen eine Vergütung zu, welche ausschließlich Ihnen geschuldet wird, sofern kein Beratungshilfeschein oder ein Prozesskostenhilfebeschluss vorliegt. Ein vorhandener Kostenerstattungsanspruch oder ein Rechtsschutzversicherungsvertrag entbindet Sie nicht von dieser Vergütungspflicht. Für jedes erteilte Mandatsverhältnis entsteht ein eigener Vergütungsanspruch.
(2) Die erbrachten Leistungen sind grundsätzlich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungs-gesetz) zu vergüten, sofern keine gesonderte Vergütungsvereinbarung getroffen wurde.
(3) Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilungserteilung einen Kostenvorschuss in Höhe der voraussichtlich entstehenden Vergütung und Auslagen zu verlangen und die Aufnahme bzw. Fortsetzung der Tätigkeit von der Zahlung des Vorschusses abhängig zu machen.

FAQ
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