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Rechtsanwältin

Stephanie Boer-Nießing

Kanzlei Stephanie Boer-Nießing
  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Steuerrecht
  • Allgemeines Vertragsrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht
  • Zivilrecht
HK
von H. K. am 04.08.2024 um 09:15 Uhr
Neuanschaffung einer Heizungsanlage
Allgemeines Vertragsrecht

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Besuchen Sie mich in meinen Büroräumen in Wedemark und lassen Sie sich vor Ort von mir unterstützen! Lassen Sie sich von mir in ausgewählten Rechtsbereichen weiterhelfen und detailliert zu Ihrem individuellen Sachverhalt beraten. Gerne begrüße ich Sie in meinen Räumlichkeiten oder in einem telefonischen Gesprächstermin.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht richtet sich an Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es umfasst den gesetzlichen Rahmen für die Rechte und Pflichten, die mit einem vertraglich vereinbarten Arbeitsverhältnis einhergehen, z. B. die Gestaltung des Arbeitsvertrags, die Regelung der Arbeitszeiten, die gesetzlichen Kündigungsfristen oder den Anspruch auf eine Abfindung bzw. deren Höhe. Gerne helfe ich Ihnen weiter, wenn Sie als Arbeitgeber oder Arneitnehmer einen Arbeitsvertrag oder Aufhebungsvertrag abschließen möchten, oder ein solcher überprüft werden soll. 

Familienrecht

Eine Trennung oder Scheidung stellt eine emotional belastende Situation dar – gut, wenn Sie sich dann nicht auch noch über die rechtlichen Folgen den Kopf zerbrechen müssen. Für Sie übernehme ich die Klärung der Trennungs- oder Scheidungsfolgen wie z. B. die Höhe der Ansprüche auf Kindesunterhalt oder Trennungsunterhalt, die Aufteilung des Sorge- und Umgangsrechts für gemeinsame Kinder oder die Durchführung der Gütertrennung und des Vermögensausgleichs. Um Sie für den Fall der Fälle ideal abzusichern, helfe ich Ihnen gerne bereits in „guten Zeiten“ bei der Erstellung eines rechtssicheren und individuellen Ehevertrags.

Erbrecht

Meine Tätigkeit im Erbrecht erstreckt sich auf die Beratung und Vertretung von Erblassern, Erben, Erbengemeinschaften und allen sonstigen Parteien, die am Erbe beteiligt sind. Nicht selten sorgt das Erbe für allerlei Streitigkeiten, denen zumindest teilweise ein ordentlich und sauber gestaltetes rechtssicheres Testament vorbeugen kann. Gerne informiere ich Sie darüber, was es hinsichtlich der Vermögensaufteilung, der Erbfolge, dem Pflichtteil oder einer Enterbung zu beachten gibt und lasse erbschaftssteuerliche Aspekte dabei selbstverständlich nicht außer Acht. Selbstverständlich berate ich Sie auch darüber welche erbrechtlichen Regelungen durch Testament, Erbvertrag etc. Sie selber für den Fall Ihres Todes treffen können.

Allgemeines Vertragsrecht

Nicht viele Rechtsgebiete wirken sich so stark auf das tägliche Leben aus wie das Vertragsrecht. Mit entsprechendem  Sachverstand setze ich Ihre individuellen Vorstellungen und Bedürfnisse in einen rechtssicheren Vertrag oder bei Bedarf in ein umfangreiches Vertragswerk um. Außerdem prüfe ich in Ihrem Auftrag bereits vorhandene Verträge und unterstütze Sie bei der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Wichtige Teile meiner vertragsrechtlichen Tätigkeit stellen auch die Abwicklung von Verträgen, die Sicherung von Vertragsrechten sowie die Kündigung von Vertragsverhältnissen dar.

Steuerrecht

Haben Sie einen Nachforderungsbescheid des Finanzamtes erhalten und möchten dagegen Einspruch einlegen? Oder benötigen Sie die Erstellung einer Einkommensteuer-, Erbschaftsteuer- oder Schekungssteuererklärung oder steuerliche Beratung? Ich stehe Ihnen hierbei kompetent beratend und vertretend zur Seite, wahre Ihre Rechte gegenüber dem Finanzamt oder Finanzgericht und beurteile die Erfolgsaussichten. 

Zivilrecht

Alltägliche Lebenssituationen bringen häufig Streitgkeiten oder Unklarheiten mit sich, die der anwaltlichen Unterstützung bedürfen. Sei es der Kauf eines gebrauchten Fahrzeuges, eine mietrechtliche Frage, eine Auseinandersetzung mit einem Handwerksunternehmen - es kann immer zu auch kleineren Unsicherheiten kommen, die ich für Sie aufklären kann und werde. Sowohl beratend als auch mit Korrespondenzen bis zur Klage stehe ich Ihnen zur Seite.

Zwangsvollstreckungsrecht

Sie haben eine Forderung oder bereits einen Titel gegen einen Schuldner, benötigen jedoch Unterstützung bei der zwangsweisen Beiziehung der Forderung? Ich erstelle für Sie Zwangsvollstreckungsaufträge verschiedenster Art und betreibe auch gerne für Sie das Mahnbescheids- und Vollstreckungsbescheidsverfahren oder eine Klage für Ihre Forderung, an die sich die Zweangsvollstreckung dann anschließt.

Scheuen Sie sich nicht, mich zu kontaktieren – ich stelle sicher, dass Ihre Interessen Beachtung finden und Ihre Rechtsansprüche sicher durchgesetzt werden.

Stephanie Boer-Nießing ist gelistet in Rechtsanwälte Wedemark und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch

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HK

von H. K. am 04.08.2024 um 09:15 Uhr

Neuanschaffung einer Heizungsanlage
Allgemeines Vertragsrecht
Gute Vorbereitung auf den Fall bezogene
BS

von B. S. am 04.08.2021 um 09:40 Uhr

Fristlose Kündigung
Arbeitsrecht
Super Anwältin. Schnelle Hilfe ,würde ich immer wieder nehmen egal um was es geht.
Sehr freundlich und kompetent

Kontaktdaten von Stephanie Boer-Nießing

  • Adresse

    Wedemarkstr. 79
    30900 Wedemark

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Kanzlei-Impressum

Kanzlei Boer-Nießing
Rechtsanwältin Stephanie Boer-Nießing
Wedemarkstraße 79
30900 Wedemark

Telefon: 05130 37 86 12
Telefax: 05130 37 86 43
Email: info@boer-niessing.de

Umsatzsteuer-IDNr.: DE172035402

Gesetzliche Berufsbezeichnung, Verleihung, Aufsichtsbehörde

Berufsbezeichnung: Rechtsanwältin
zugelassen von der RAK Celle für die Bundesrepublik Deutschland

Zulassungs- und berufsrechtliche Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk Celle
Bahnhofstraße 5, 29221 Celle
Telefon 05141 92820

Berufsrechtliche Regelungen

Es gelten für Frau Rechtsanwältin Boer-Nießing die nachfolgenden berufsrechtlichen Regelungen, die Sie im Einzelnen hier einsehen können:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln)

Außergerichtliche Streitschlichtung:

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht die Möglichkeit eines Antrages auf außergerichtliche Streitschlichtung bei der Rechtsanwaltskammer Celle oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191 f. BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de.

Preisangabe

Soweit vor Erbringung der Dienstleistung nicht hinsichtlich Inhalt und Umfang des Mandates sowie der für den Mandanten entstehenden Kosten eine schriftliche Honorarvereinbarung nach den gesetzlichen Bestimmungen geschlossen wurde, aus der sich der Preis der Dienstleistung ergibt, gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Das RVG unterscheidet je nach Verfahrensart nach Rahmengebühren und Festgebühren. Grundlegend ist in der Regel der Streitwert der Tätigkeit, da das RVG die Gebühren nach dem Streitwert staffelt. Je höher der Streitwert, desto höher die Gebühren.

Haftung

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Ich unterhalte für in der Bundesrepublik Deutschland ausgebübte Tätigkeiten eine Berufshaftpflichtversicherung bei der ERGO Versicherungs AG, Victoriaplatz 2, 40198 Düsseldorf.

Interessenkonflikte

In der Kanzlei und für die Annahme von Mandaten arbeite ich mit einer spzialisierten Kanzleisoftware, die bei der Eingabe von Mandantendaten die Möglichkeit einer Interessenkollision automatisiert überprüft und Anhaltspunkte für eine detaillierte Kontrolle bereithält.

Allgemeiner Hinweis

Dieser Internetauftritt enthält lediglich allgemeine und gesetzliche Informationen, die im Einzelfall keine rechtliche Beratung des Mandanten ersetzen. Für eine Rechtsberatung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an meine Kanzlei. Durch die Übersendung von eMails entsteht kein Mandatsverhältnis, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
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