

Ich finde Lösungen.
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Über mich
Ich finde Lösungen.
Reiserecht | Reisemängel | Flugverspätung | Annullierung
Sie haben sich erholsamen Urlaub verdient. Die Realität ist leider oft eine andere:
Sie werden in einem anderen Hotel untergebracht, das Hotel hat nicht die zugesagten Eigenschaften, Einrichtungen haben geschlossen, es finden Bauarbeiten statt, das zugesagte Kinderprogramm findet nicht statt etc... Dies sind nur einige Mängel, die Urlauber immer wieder erleiden müssen. Nicht nur der Urlaub selbst, sondern bereits die Anreise kann fehlerhaft verlaufen. Sei es der Abflug oder der Rückflug, nicht selten kommt es zu großen Verspätungen oder Flugannullierungen. In allen diesen Fällen können Ihnen Ansprüche zustehen, bei dessen Durchsetzung ich Ihnen helfen werde. Die Erfahrung von mehreren hundert Fällen zeigt, dass eine möglichst frühzeitige anwaltliche Beratung unbedingt anzuraten ist, da viele Anbieter trotz ordnungsgemäßer Beschwerde keine Zahlungen ohne anwaltliche Hilfe leisten werden.
Neben der klassischen Pauschalreise umfasst meine Tätigkeit auch die Prüfung von Ansprüchen bei Kreuzfahrten, und hochpreisigen Individual-. Bildungs- und Abenteuerreisen. Auch hier kann vieles Schiefgehen von der Änderung der Reiseroute, bis zur fehlerhaften Evakuierung im Katastrophenfall (Stürme, Zyklone etc.) bis hin zu der Nichtfertigstellung des gebuchten Schiffes.
Geben Sie sich in keinem Fall mit geringwertigen Gutscheinen "aus Kulanz" zufrieden, sondern kontaktieren Sie mich. Als Spezialist für Reiserecht berate ich Sie fachkompetent und zeige Ihnen das Machbare auf.
Aus unserer langjährigen Erfahrung heraus beraten wir auch regionale Reiseveranstalter bei der Ausgestaltung von allgemeinen Reisebedingungen und weiteren Angelegenheiten. Gerne nutze ich meine Erfahrung auch für Ihr Unternehmen!
In den Covid-19 beeinflussten Jahren 2020 und 2021 haben wir bereits für hunderte von Mandanten die Erstattung ihres Reisepreises und / oder Beförderungsentgelt nach Annullierung / Stornierung durchgesetzt und dabei bereits zahlreiche Verfahren gegen Reiseveranstalter und Fluggesellschaften zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht. Gerne helfen wir auch Ihnen!
Allgemeines Zivilrecht | Kaufrecht | Werkvertrag | Mietrecht
Das allgemeine Zivilrecht ist das „Brot- und Buttergeschäft“ eines Rechtsanwalts. Es umfasst mehrere zivilrechtliche Rechtsgebiete. Hierzu gehören das Kauf- und Werkvertrag, sowie das Mietrecht. Im Bereich Autoverkauf und Onlinehandel sind wir sowohl auf Verkäufer- als auch auf Käuferseite tätig und prüfen Gewährleistung, Rücktritt und Schadensersatz bei Sachmängeln.
Wir sind im gesamten Mietrecht vorwiegend für Vermieter tätig und stehen Ihnen für die Prüfung von Abmahnungen, Eigenbedarfskündigungen, Kündigungen wegen Vertragsverletzungen, nicht gezahlter Miete etc. gerne zur Verfügung.
Familienrecht | Trennung | Scheidung | Unterhalt
Die Trennung einer langjährigen Ehe ist eine emotional und rechtlich anspruchsvolle Situation. Ich möchte Sie hierbei begleiten und sicherstellen, dass alle Angelegenheiten ordnungsgemäß geregelt werden. Eine einvernehmliche Auseinandersetzung ist wünschenswert. Lässt sich eine streitige Durchsetzung Ihrer Interessen jedoch nicht vermeiden, werde ich Sie entschieden vertreten. Es gilt neben akuten Handlungen, wie z.B. Trennung der Bankkonten, Auszug etc. auch den Trennungs- und nachehelichen Unterhalt, den Versorgungsausgleich und die Teilung von Vermögenswerten (Immobilien, wertvolle Gegenstände, Kunst, Oldtimer etc.) zu besprechen und eine Vorgehensweise gemeinsam zu beraten.
Eine Trennung betrifft gerade auch die gemeinsamen Kinder. Hier ist die oberste Maximale eine rechtlich saubere, praktikable und faire Lösung zu entwickeln, welche eine möglichst geringe Belastung der Kinder mit sich bringt. Um Spannungen zu vermeiden, ist möglichst früh über das Umgangsrecht und den Kindesunterhalt zu beraten und ggf. entsprechende Forderungen gegenüber dem Partner zu formulieren. Ein klarer Weg verhindert den Konflikt und schützt die Kinder.
Bereits vor der Trennung kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein. Oft werden aufgrund fehlender rechtlicher Informationen die falschen Entscheidungen in der Vortrennungsphase getroffen. In einer Erstberatung erkläre ich Ihnen daher gerne, welche Auswirkungen eine Trennung im allgemeinen und im konkreten Fall haben könnte und welche Vorbereitungen getroffen werden sollten.
Schließlich berate ich selbstverständlich auch glückliche Paare hinsichtlich eines Ehevertrages und formuliere und bereite im Trennungsfall notarielle Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen vor.
Sie bestimmen das Ziel. Den Weg finden wir gemeinsam.
Ich gebe Ihnen eine realistische Einschätzung und zeige das Machbare & Sinnvolle, sowie die Erfolgsaussichten auf. Hierbei werde ich Chancen und Risiken klar aufzeigen und hieraus, auch unter Kostengesichtspunkten, die weitere Vorgehensweise mit Ihnen besprechen. Unter Berücksichtigung Ihrer individuelle Bedürfnisse ist es mein Anspruch, das Beste für Sie möglich zu machen. Vieles lässt sich hierbei außergerichtlich regeln, weswegen ein Gerichtsverfahren nicht um jeden Preis zu führen ist. Wenn wir uns jedoch gemeinsam für den Gerichtsweg entscheiden, werde ich diesen zielstrebig und fachkompetent begleiten. Ich biete umfassende Rechtsberatung. Falls Sie unsicher sind, ob Ihre Angelegenheit zu meinem Leistungsspektrum gehört, rufen Sie mich einfach an oder schreiben mir eine E-Mail und fragen nach. Wir besprechen dann unverbindlich das mögliche weitere Vorgehen.
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Herr Nicolai Strauch gehört folgender Rechtsanwaltskammer an:
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Berufshaftpflichtversicherung:
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Vermögenhaftpflicht - Berufshaftpflicht
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Die Haftpflichtversicherung hat ihren räumlichen Geltungsbereich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Herr Nicolai Strauch ist Rechtsanwalt.
Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
Inhaltlich Verantwortlicher im Sinne des § 5 TMG und § 55 Abs. 2 RStV:
Nicolai Strauch, Wildbader Straße 7, 68239 MA-Seckenheim
Die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften finden Sie unter der Rubrik "Berufsrecht" auf den Homepages der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,- € zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Soweit keine gesonderte Vergütungsvereinbarung mit dem Rechtsanwalt getroffen wird, richtet sich die Höhe des Honorars nach dem Gegenstandswert entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

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