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01.06.2021
von Rechtsanwalt Ralf Hauser , LL.M.
Urlaub ist nach dem Bundesurlaubsgesetz im jeweiligen Urlaubsjahr bis zum 31.12. zu nehmen. Eine Übertragung bis zum 31.03 des Folgejahres ist nur bei Vorliegen von dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen möglich. Die im …