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BGH: Umlage der Betriebskosten immer nach der tatsächlichen Wohnfläche
BGH: Umlage der Betriebskosten immer nach der tatsächlichen Wohnfläche
| 02.08.2018 von Rechtsanwalt Dr. jur. Gerrit Müller
… einer Mieterhöhung geäußerten Auffassung angeschlossen, wonach es auch dort nicht auf die vereinbarte, sondern auf die tatsächliche Wohnfläche ankommt (vgl. BGH, Urt. v. 18.11.2015 – VIII ZR 266/14 ). Die Entscheidung ist zu begrüßen …