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21.06.2011
von Kröger, Rehmann & Partner Rechtsanwälte mbB
Eine heimliche Überwachung des Arbeitsplatzes des Arbeitnehmers ist nur in engen Ausnahmefällen zulässig. Dies gilt nach aktueller Rechtsprechung auch dann, wenn der Arbeitgeber unter Diebstählen und Unterschlagungen der Arbeitnehmer …