1 Ergebnis für Betriebsgeheimnis

Suche wird geladen …

Keine Umgehung des Betriebsrates durch Erklärung eines Stellenabbaus zum Betriebsgeheimnis
Keine Umgehung des Betriebsrates durch Erklärung eines Stellenabbaus zum Betriebsgeheimnis
01.10.2015 von Rechtsanwalt Olaf Haußmann
Arbeitgeber kann Personalabbau nicht einfach zu Geschäftsgeheimnis erklären Ein geplanter Stellenabbau stellt nicht ohne weiteres ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis dar, das der Geheimhaltungspflicht des § 79 BetrVG unterliegt …