1 Ergebnis für Betriebsgeheimnis
Suche wird geladen …
01.10.2015
von Rechtsanwalt Olaf Haußmann
Arbeitgeber kann Personalabbau nicht einfach zu Geschäftsgeheimnis erklären Ein geplanter Stellenabbau stellt nicht ohne weiteres ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis dar, das der Geheimhaltungspflicht des § 79 BetrVG unterliegt …