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12.09.2017
von Rechtsanwältin Britta Beyersdorf
Beim sogenannten Wechselmodell wird das Kind (bzw. die Kinder) von getrennt lebenden Elternteilen jeweils hälftig betreut. In der Praxis sieht das in den meisten Fällen so aus, dass das Kind eine Woche im Haushalt der Mutter und die darauf …