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14.09.2009
von Pilz Rechtsanwälte
… es sich im Studium befindet. Die tatsächliche Höhe des Unterhaltes bestimmt sich dann ganz konkret nach den einzelnen Lebensumständen. Für alle Arten des Unterhalts gilt, dass eigenes Einkommen des Kindes angerechnet wird. In welchem Umfang, das bestimmt sich nach den jeweiligen Leitlinien Ihres zuständigen Oberlandesgerichtes und nach dem Alter des Kindes.