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Fahren unter Drogeneinfluß
Fahren unter Drogeneinfluß
| 15.08.2018 von Rechtsanwalt Heinrich Pytka
… Krankheitsfalles verschriebenen Arzneimittels herrührt. Rechtsfolge Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr Bußgeld bis zu 3.000,- € bei vorsätzlicher Begehung. Regelsatz laut Bußgeldkatalog für Ersttäter: 500,- € und 1 Monat Fahrverbot In der Regel Einziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 Abs. 1, 2 StGB) Nur Fahrverbot (§ 25 StVG)