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27.08.2019
von Rechtsanwältin Marlies Debrodt
In einem Scheidungsverfahren muss das Familiengericht von Amts wegen, d. h., ohne dass ein Ehegatte einen Antrag hierzu stellen muss, den Versorgungsausgleich durchzuführen. Hierbei handelt es sich um den Ausgleich der während der Ehezeit …