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Wenn der Jagdhund auf der Strecke bleibt - Wertermittlung für einen getöteten Jagdhund, § 823 BGB
Wenn der Jagdhund auf der Strecke bleibt - Wertermittlung für einen getöteten Jagdhund, § 823 BGB
| 30.12.2015 von Rechtsanwalt Maik Hieke
Jagdhaftpflichtversicherung überzeugen konnte, da diese eine Haftung dem Grunde nach nicht erkennen vermochte und daher eine Schadensregulierung auch ablehnte. Hierbei wurde durch den Kläger außergerichtlich aus § 823 Abs. 1 BGB wegen zumindest fahrlässiger …