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Oberlandesgericht Hamm: Eltern müssen keine Zweitausbildung bezahlen
Oberlandesgericht Hamm: Eltern müssen keine Zweitausbildung bezahlen
| 21.07.2018 von Rechtsanwältin Sabine Hermann
… hat. Das Kind war im Jahr 1991 geboren, eine Tochter. Das Land Nordrhein-Westfalen bewilligte dieser Tochter Ausbildungsunterhalt in Höhe von ca. 6.400,00 €, d. h. also BAföG, und zwar für den Zeitraum Oktober 2015 bis September 2016 …