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Mit Flipflops hinters Steuer?
Mit Flipflops hinters Steuer?
| 20.06.2014 von Anwaltsbüro Quirmbach & Partner
… fahrlässig verursacht wurde. Das allerdings muss der Unfallgegner beweisen. Kurzum: Wer mit ungeeignetem Schuhwerk oder barfuß fährt, verhält sich zwar unsorgfältig, erfüllt aber, mangels spezifischen Verbotstatbestands, keine Ordnungswidrigkeit