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17.06.2011
von Rechtsanwalt Hayo Wiebersiek
Die Unfallversicherung kann eine Leistungskürzung vornehmen, wenn Krankheiten oder Gebrechen (die schon vor dem Unfall aufgetreten sind) an der Invalidität mitwirken. Dies führte häufig zu Leistungsabzügen von 60 bis 80 Prozent. Die jüngste …