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04.03.2019
von Rechtsanwalt und Fachanwalt Roland Czaikowski
Einem EU-Bürger war nach einer Trunkenheitsfahrt die lettische Fahrerlaubnis entzogen worden. Nach Ablauf der Sperrfrist sattelte er auf den PKW-Führerschein (Klasse B) noch den der Klasse C (LKW) auf und fuhr in Deutschland PKW. Völlig zu …