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Mieterhöhung §§ 558 ff. BGB – Kappungsgrenze 15 % in Baden-Württemberg
Mieterhöhung §§ 558 ff. BGB – Kappungsgrenze 15 % in Baden-Württemberg
| 10.02.2021 von Rechtsanwalt Frank Rilling
Für die Anpassung der Miete auf die ortsübliche Miethöhe ist die Mieterhöhung beschränkt durch die sogenannte Kappungsgrenze (§§ 558 ff. BGB). Danach darf sich die Miete innerhalb von drei Jahren nicht mehr als um 20 % erhöhen, § 558 Abs …