1 Ergebnis für Ordnungswidrigkeit
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02.10.2014
von Rechtsanwältin Melanie Kesting
… und Beschuldigte) kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einen im § 52 Abs. 1 StPO bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden …