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Wer Kindesunterhalt haben will, muss den Unterhaltspflichtigen auch rechtzeitig informieren
Wer Kindesunterhalt haben will, muss den Unterhaltspflichtigen auch rechtzeitig informieren
| 08.11.2017 von Rechtsanwalt Thomas Misikowski
… das Wintersemester 2010/2011 erhielt sie dann tatsächlich einen Studienplatz und begann sodann ihr Studium. Die Tochter beantragte Leistungen nach dem BAföG und erhielt zunächst sogenannte Vorausleistungen. Erstmals durch die Aufforderung …