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25.10.2019
von Rechtsanwältin Eva-Maria Kramer
Schönheitsreparaturen sind Instandsetzungsmaßnahmen wie Tapezieren oder Streichen, die nötig sind, um ein verschlechtertes Aussehen, das an Mieträumen durch Abnutzung entstanden ist, zu beseitigen. Dabei können Sie als Vermieter nicht …