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11.09.2018
von Rechtsanwalt Frank Bräunel
Begeht der Arbeitnehmer eine gravierende Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten, wie beispielsweise eine schwere Beleidigung von Vorgesetzten, Körperverletzung von Mitarbeitern oder einen Diebstahl im Arbeitsverhältnis, zieht dies …