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Die Abwehr der Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts
Die Abwehr der Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts
| 23.10.2017 von Rechtsanwalt Stephan Lengnick
Das gesetzliche Vorkaufsrecht der Gemeinde ist in den §§ 24 bis 28 BauGB geregelt. Der Zweck besteht darin, der Gemeinde ein Instrument zur Sicherung der Bauleitplanung und von geplanten städtebaulichen Maßnahmen an die Hand zu geben. Das …