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25.09.2014
von Rechtsanwalt Oliver Keller
Für Neubauten gilt in Niedersachsen bereits seit dem 31.10.2012 eine Rauchwarnmelderpflicht. Gemäß § 44 Abs. 5 der niedersächsischen Bauordnung müssen demnach Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure mit Rauchwarnmeldern bei allen Neubauten …