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04.05.2009
von Rechtsanwalt Hermann Kulzer M.B.A.
BRAO § 14 Abs. 2 Nr.7 Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist gemäß § 14 Abs. 2 Nr.7 BRAO zu widerrufen, wenn der Rechtsanwalt in Vermögensverfall geraten ist, es sei denn, dass dadurch die Interessen der Rechtssuchenden nicht gefährdet …