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"STRAFRECHTLICHE" HAFTUNG VON (u.a. DEUTSCHEN) UNTERNEHMEN IN ITALIEN
"STRAFRECHTLICHE" HAFTUNG VON (u.a. DEUTSCHEN) UNTERNEHMEN IN ITALIEN
04.06.2021 von Rechtsanwalt Avv. Dr. Roberto Nicolini
Es ist bekannt, dass ein italienisches Unternehmen für viele Straftaten haftet, die von seinen Managementvertretern begangen werden, wie es das Gesetz 231/2001 vorsieht. Nur durch die Einführung eines geeigneten Organisationsmodells kann es …