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23.10.2016
von Rechtsanwalt Azur Prnjavorac
Mit dem Kauf einer Immobilie und der Kaufvertragsabschließung wird diese nicht automatisch zu Ihrem Eigentum. Es ist notwendig, Ihr Recht in das Grundbuch einzutragen. Deshalb ist es notwendig, dass Sie bei jedem Immobilienkauf einen Antrag …