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Wenn der Jagdhund auf der Strecke bleibt - Wertermittlung für einen getöteten Jagdhund, § 823 BGB
Wenn der Jagdhund auf der Strecke bleibt - Wertermittlung für einen getöteten Jagdhund, § 823 BGB
| 30.12.2015 von Rechtsanwalt Maik Hieke
… Sachschädigung neben den aufgewendeten Sachverständigenkosten in Höhe von 150 € und den eigenen Anwaltskosten lediglich eine Summe von 7.540 € gefordert, welche der Schütze zugleich als der Höhe nach nicht gerechtfertigt zurückwies …