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18.11.2014
von Rechtsanwalt Dipl. Verwaltungswirt (FH), Janus Galka LL.M. Eur.
Schönheitsreparaturen und deren Abwälzung durch den Vermieter auf den Mieter ist immer wieder großer Streitpunkt und Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren. Der Vermieter hat diese Reparaturen grundsätzlich selbst zu erbringen, es sei …