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27.11.2017
von Rechtsanwalt Ulrich Sefrin
Das Benutzen einer Pfeife ist eine angemessene Reaktion eines Hundehalters. Pfeift eine Hundehalterin auf einer Hundepfeife nach ihrem Hund, um ihn von herannahenden Pferden wegzulocken, haftet sie nicht, wenn die Pferde aufgrund der Pfiffe …
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08.10.2017
von Rechtsanwalt Ulrich Sefrin
Die Vereinbarung einer Reitbeteiligung führt nicht zum Ausschluss der Haftung des Halters Der Halter eines Pferdes haftet auch für Unfälle, die eine andere Person, die über eine sogenannte Reitbeteiligung mit ihm verbunden ist, erleidet. …