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21.09.2011
von Rechtsanwalt Dr. Michael Zecher Vorsorgeanwalt
Der Fall: Die Klägerin wurde als Außendienstmitarbeiterin bei einem größeren Softwareunternehmen eingestellt. Bei der Einstellung hatte sie die Frage der Arbeitgeberin/Beklagte nach dem Bestehen einer Schwerbehinderung unzutreffend …