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19.03.2018
von Rechtsanwältin Dr. Larissa Barnstorf-Laumanns
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat einen Trick eines Temposünders als legal bestätigt, der im Bußgeldverfahren eine nicht existierende Person in den Anhörungsbogen eintragen ließ, um so insbesondere dem Fahrverbot zu entgegen. Der …