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Jugendamt haftet für Fehler bei Unterhaltsberechnung
Jugendamt haftet für Fehler bei Unterhaltsberechnung
| 02.07.2014 von Rechtsanwältin Christine Andrae
Wenn das Jugendamt als Beistand den Unterhalt für Kinder berechnet, haftet es für Fehler bei der Berechnung und Durchsetzung dieses Unterhaltes wie ein Rechtsanwalt. Der BGH hatte einen Fall zu entscheiden, in dem die Kinder das Jugendamt …