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18.06.2015
von Mühlenbein und Kollegen | Rechtsanwälte und Fachanwälte in Brilon
1. Bei den Gründen für eine Kündigung muss es sich um solche handeln, die von außen auf den Betrieb einwirken (sog. außerbetriebliche Gründe) oder um solche, die sich aus den Verhältnissen des Betriebs selbst ergeben (sog. innerbetriebliche …