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Kündigung eines angestellten Pressefotografen wegen seines Auftretens in der Öffentlichkeit
Kündigung eines angestellten Pressefotografen wegen seines Auftretens in der Öffentlichkeit
| 29.09.2009 von Rechtsanwalt Dr. Michael Zecher Vorsorgeanwalt
Ein angestellter Pressefotograf einer Nachrichtenagentur ist zu einem angemessenen Auftreten in der Öffentlichkeit verpflichtet. Darauf hat das BAG in einem Urteil hingewiesen. Der Kläger ist bei der Beklagten seit 1965 als Pressefotograf …