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Bei einem Auffahrunfall in der Waschstraße haftet i.d.R der Anlagenbetreiber
Bei einem Auffahrunfall in der Waschstraße haftet i.d.R der Anlagenbetreiber
| 11.05.2015 von Rechtsanwalt Joachim Thiele
Wenn der Vordermann in der Waschstraße bremst, haftet i.d.R. der Anlagenbetreiber gegenüber dem Halter des dahinter befindlichen PKW. Das hat das LG Paderborn entschieden. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Ehemann der …