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30.07.2014
von Rechtsanwältin Cornelia Thiemann-Werwitzke
Sofern man ein gerichtliches Verfahren führt und wirtschaftlich nicht in der Lage ist, diesen zu finanzieren, gewährt das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe. D.h. der eigene Rechtsanwalt und die Gerichtsgebühren …