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Beschluss des BGH vom 10.Juli 2019 (IV ZB 22/18) zur Rechtswahl in einem „alten“ Erbvertrag
Beschluss des BGH vom 10.Juli 2019 (IV ZB 22/18) zur Rechtswahl in einem „alten“ Erbvertrag
| 05.08.2019 von Rechtsanwältin Dr. Jutta Stoll LL.M.
In dem obigen Beschluss hat der BGH zur Wirksamkeit der Wahl des deutschen Rechts in einem Erbvertrag Stellung genommen, der von einer nach dem 17. August 2015 verstorbenen deutschen Erblasserin mit einem italienischen Staatsangehörigen vor …