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Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht
Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht
| 23.09.2016 von Rechtsanwältin Barbara Brauck
Unfall, Krankheit oder das Alter können dazu führen, dass Sie nicht mehr selbst für sich entscheiden können. Für diesen Fall können Sie Vorsorge treffen: Sie können selbst entscheiden, wer sich um Sie kümmern soll, wenn Sie dazu nicht mehr …