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11.02.2019
von Rechtsanwältin Dr. Jutta Stoll LL.M.
Mit Beschluss vom 08.11.2018 (I ZB 21/18) hat der erste Senat des Bundesgerichtshofs das Verbot des Richtens in eigener Sache auch im Schiedsverfahren bekräftigt: In diesem besonders krassen Fall hatte der Erblasser den …