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29.09.2016
von Rechtsanwalt Felix Petrikowski
„Eltern haften für ihre Kinder“ Falsch! Die Haftbarkeit ist für Minderjährige im Zivilrecht klar geregelt. Kinder bis einschließlich 6 Jahre haften nie. Zwischen 7 und 9 haften Kinder zumindest im Straßenverkehr nicht, z. B. bei einem …