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06.11.2018
von Rechtsanwalt Wolfgang Kleßinger
Die Staatsanwaltschaft ist die zuständige Behörde, um Straftaten zu verfolgen. Wenn sie davon ausgeht, dass nur eine sehr geringe Schuld vorliegt und der oder die Täter(in) bisher noch keine Straftat begangen hat, wird das Verfahren wegen …