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17.12.2019
von Rechtsanwalt Christian Auerbach
1. Teilnahmepflicht Grundsätzlich besteht für die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen (künftig Arbeitnehmer genannt) keine Verpflichtung, an einer betrieblichen Weihnachtsfeier teilzunehmen. Findet jedoch die Weihnachtsfeier während der üblichen …