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08.02.2017
von Rechtsanwälte Weiss & Grunert Partnerschaftsgesellschaft
Für die Einstandspflicht einer privaten Unfallversicherung reicht es aus, wenn das Unfallereignis lediglich mitursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles ist. In dem vom BGH entschiedenen Fall stürzt eine Frau, welche in ihrer …