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11.11.2017
von Rechtsanwalt Dr. Alexander Wirich
Wer die Erbschaftsteuer nicht auf Anhieb zahlen kann, dem kann ein Antrag auf deren Stundung helfen. Damit lässt sich insbesondere der zwangsweise Verkauf einer geerbten Immobilie verhindern. Denn statt sofort kann man die gestundete …