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27.08.2021
von Rechtsanwalt Ömer Savas
Das Oberlandesgericht Koblenz hat in einem Beschluss erneut die Risikoverteilung bei ungewissen Forderungen bestätigt. Das Risiko einer Überzahlung des Pflichtteilsberechtigten trägt der Erbe. Was war geschehen? Die Tochter des Erblassers …