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04.06.2019
von Rechtsanwalt Fabian Sachse
Die Staatsanwaltschaft kann gem. § 170 Abs. 2 StPO das Ermittlungsverfahren einstellen, wenn es nicht genügend Anlass zur Erhebung einer Anklage gibt, also kein hinreichender Tatverdacht gegen den Beschuldigten oder ein Verfahrenshindernis …